Allgemeine Geschäftsbedingungen der Atlis AG für SoftKalk-Produkte
1. Allgemeines
Mit der Bestellung anerkennt der Kunde die Verbindlichkeit aller nachstehenden Bedingungen. Anders lautende Lieferungs-, Zahlungs- oder Einkaufsbedingungen als die Vorliegenden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Unsere Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit demselben Kunden, ohne dass die Bedingungen noch einmal übersandt werden. Anderslautende Vereinbarungen sind nur verbindlich, sofern wir diese schriftlich bestätigen. Diese Bedingungen gelten ab 1.5.2023 und ersetzen alle unsere bisherigen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
2. Bestellungen
Nicht auf der Auftragsbestätigung enthaltene Materialien oder Leistungen werden separat verrechnet. Personen, die bei uns namens Dritter Ware abholen, haben einen von diesen rechtsgültig unterzeichneten Bestellschein oder eine gleichwertige Ermächtigung mitzubringen. Bei deren Fehlen gilt unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Der Kunde darf seine Vertragsrechte ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht an Dritte übertragen.
3. Zahlungsbedingungen
Grundsätzlich gelten die durch uns bestätigten Zahlungsbedingungen. Rechnungen für Zahlungen ohne Kreditkarte sind als Vorauszahlung rein netto innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Faktura zahlbar. Ohne Zahlungseingang wird die Bestellung im System nach 30 Tagen wieder storniert.
4. Preise
Die Preise verstehen sich ohne anderslautende Angaben in Schweizer Franken ab Lager Solothurn, inklusive Mehrwertsteuer. Preisfehler und Änderungen vorbehalten. Es gilt der am Liefertag gültige Verkaufspreis.
5. Versand
Die Lieferung erfolgt ab unserem Haus (ab Werk) und geht zu Lasten und auf Risiko (auch bei allfälliger Frankozustellung) des Kunden. Die Versandart wird, sofern nichts Spezielles vereinbart ist, durch uns bestimmt. Nutzen und Gefahr gehen zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Transporteur, zum Kunden über. Verzögert sich die Übergabe auf Wunsch des Kunden, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Kunden über. Die Waren sind sofort nach Erhalt in verschliessbaren und trockenen Räumen aufzubewahren. Allfällige Transportschäden sind uns umgehend, spätestens aber innert 24 Stunden nach Erhalt der Ware schriftlich zu melden.
6. Lieferungen
Wir verpflichten uns alles zu tun, um bestätigte Termine einzuhalten. Terminüberschreitungen berechtigen den Kunden aber nicht, vom Vertrag zurückzutreten, die Ware abzulehnen oder irgendwelche Schadenforderungen zu stellen. Höhere Gewalt, Krieg, Streiks, Betriebsstörungen, Naturereignisse, Katastrophen usw. bei uns oder bei unseren Lieferanten entbinden uns ganz von unseren Lieferverpflichtungen ohne Schadenersatzleistungen an den Kunden. Bei Bestellungen auf Abruf behalten wir uns vor, bestellte Ware erst nach Eingang des Abrufs herzustellen.
7. Lieferumfang
Der Lieferumfang ist verbindlich in unseren Auftragsbestätigungen festgehalten. Für die Richtigkeit der Werte, Anforderungen, Gegebenheiten und Annahmen durch den Bauherrn haften wir nicht. Folgende Arbeiten gehören nicht zur Montage und Inbetriebsetzung: Spitz- und Maurerarbeiten, Wasserzu- und Ablaufleitungen, Sanitäre Heizungs- und lufttechnische Installationen, Plättli- und Malerarbeiten, Reinigungsarbeiten, Elektroarbeiten etc. Erforderliches Hilfspersonal, Lift- und Krananlagen, Beleuchtung, Mieten für Spezialwerkzeug müssen vom Besteller zur Verfügung gestellt werden, oder gehen zu dessen Lasten. Grundsätzlich werden jedoch diejenigen Verpackungen und Transportmittel eingesetzt, die sich nach unserem Urteil für den Kunden als zweckmässig erweisen.
8. Abnahme des Werkes
Der Kunde hat das montierte Werk nach dessen Fertigstellung oder die gelieferte Ware nach Erhalt zu prüfen und Mängel sofort schriftlich mitzuteilen.
9. Reklamationen
Diese müssen uns im Bezug auf Qualität, Stückzahl, Bestellungskonformität innert 8 Tagen nach Wareneingang schriftlich mitgeteilt werden. Nach dieser Frist gilt die Ware als angenommen und die Rechnung akzeptiert. Zeigen sich jedoch wesentliche Mängel, so werden diese Mängel in einer Frist, die gemeinsam festgelegt wird, behoben. Schäden, die während dem Transport eintreten, sind vom Kunden direkt und ausschliesslich beim Transporteur geltend zu machen.
10. Garantie, Haftungsausschluss
Vorausgesetzt, die Betriebshinweise werden vom Kunden eingehalten, gewähren wir die im Angebot aufgeführte Garantiefrist ab Lieferdatum. Unsere Garantieleistung besteht darin, dass wir für berechtigte Beanstandungen von Bestandteilen infolge Material- oder Herstellungsfehlern nach eigener Wahl Ersatz liefern oder die entsprechenden Mängel des Liefergutes durch Reparatur in unserem Werk beheben. Über die Ersatzlieferung hinausgehende Kosten und Schadenersatz irgendwelcher Art, insbesondere Auswechslungskosten und Frachten werden nicht übernommen. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, verursacht durch höhere Gewalt, Anlagekonzepte und Ausführungen, die nicht dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Wenn jedoch aus zwingenden Gründen die Auswechslung oder Reparatur von defekten Teilen durch den Kunden vorgenommen werden muss, übernehmen wir nur nach vorangehender schriftlicher Freigabe die nachzuweisenden Kosten. Für jede Art von Schäden, die infolge unsachgemässer Installation und Nichtbeachtung unserer technischen Richtlinien oder natürlicher Abnützung entstanden sind, kommen wir nicht auf. Von der Garantie ausgeschlossen sind ferner Mängel, welche durch nicht ausgeführte Wartung entstehen. Für Apparate, die einem anderen Verwendungszweck oder für andere Leistungsbereiche als von uns vorgesehen dienen, wird keine Garantie übernommen. Im Weiteren sind ausgeschlossen: Schäden, die durch Einsatz von unzulässigen Medien und Massnahmen verursacht werden. Es wird nur Garantie gewährt, wenn die Montage und der Betrieb der Anlage gemäss den in der Auftragsbestätigung und in den technischen Unterlagen festgehaltenen Betriebswerten entsprechen. Eine Haftung unsererseits für leichte und mittlere Fahrlässigkeit wird wegbedungen.
11. Umtausch
Rücksendungen jeglicher Art werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung angenommen. Diese müssen innert 8 Tagen nach Warenempfang auf Kosten des Kunden erfolgen, versehen mit Begleitpapieren und Referenzangabe unserer Lieferscheinnummer und des Fakturadatums. Fehlen uns diese Details, so ist uns eine Identifikation der Ware unmöglich und wir können zu unserem Bedauern keine Gutschrift erteilen. Für Umtriebe, Kontroll- und Prüfkosten wird ein Abzug von mindestens 15% auf den Warenwert vom gutgeschriebenen Betrag abgezogen. Für Schäden jeglicher Art an gelieferter Ware haftet der Kunde bis zur Rückgabe, d.h. Eintreffen der Ware bei uns. Beschädigte Ware gilt als verkauft und wird berechnet. Die Rückgabemöglichkeit beschränkt sich prinzipiell nur auf einwandfreie, ungebrauchte Teile in Originalverpackung.
12. Annullierung eines Auftrags
Erteilte Aufträge können grundsätzlich nicht annulliert werden. Bei gängigen Artikeln stehen Ausnahmen aus Kulanzgründen in unserem Ermessen, wobei die entstandenen Kosten vom Kunden zu bezahlen sind.
13. Recht
Im Übrigen gilt das Schweizerische Obligationenrecht.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft. Gerichtsstand ist Solothurn, Schweiz.